Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.ehrenamtssuche-hessen.de veröffentlichte Websiten des Landes Hessen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.09.2024 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durch die Überwachungsstelle des Landes Hessen (Landeskompetenzzentrum für Barrierefreie IT, Durchsetzungs- und Überwachungsstelle, Regierungspräsidium Gießen) durchgeführten vereinfachten Überprüfung vom 29.01.2024.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website www. ehrenamtssuche-hessen.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und nicht barrierefrei:
- einige Texte haben fehlerhafte Semantik, insbesondere wenn diese aus externen Quellen stammen
- einige wenige Medienelemente wie interaktive Karten sind nicht durchgehend barrierefrei
- in wenigen Fällen sind noch keine Alternativtexte für Bilder hinterlegt, diese werden schrittweise ergänzt
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereich:
- Bereitstellung aller Inhalte in leichter Sprache bzw. als gebärdensprachliche Videos. Die Bereitstellung aller dort befindlichen Inhalte ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
Geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:
- Erstellung einer Übersichtsseite in leichter Sprache. Eine Umsetzung ist geplant bis 31.08.2025.
- Bereitstellung von übergreifenden Informationen in Gebärdensprache. Eine Umsetzung ist geplant bis 31.08.2025.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:
Ansprechperson Barrierefreiheit für die Ehrenamtssuchmaschine der Dachmarke #deinehrenamt
Hessische Staatskanzlei
Herr Matthias Wettlaufer
Telefon: +49 611 32 113997
E-Mail: matthias.wettlaufer@stk.hessen.de
Zum Formular „Barriere melden“
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de