Ehrenamtliche Vormundschaften
Sonstiges
Verwaltung und Organisation
Bildung und Beruf
Zeitaufwand pro Woche: 2-4 Stunden
Die Gründe, warum Kinder oder Jugendliche einen/eine Vormund*in brauchen, können vielfältig sein. Aufgrund einer Vielzahl von Lebenssituationen, können leibliche Eltern die elterliche Sorge nicht mehr ausüben, sodass ein(e) Vormund*in bestellt wird. Kinder und Jugendliche (0-18 Jahre), auch unbegleitete Minderjährige Ausländer (umA´s), die einen/eine Vormund*in benötigen, haben häufig im Verlauf ihres Lebens Not, Vernachlässigung, Gewalt oder emotionale Instabilität erfahren.
Die Kinder und Jugendlichen wünschen sich einen Menschen, der sich Zeit nimmt, der zuhört, etwas mit ihnen unternimmt und dem sie vertrauen können. Eine wichtige Aufgabe des Vormundes bzw. der Vormundin ist, dass er/sie sich in allen Belangen für das Kind einsetzt und es versteht. In allen Fällen wird die Vormundschaft vom Amtsgericht beauftragt.
Daher sind wir auf der Suche nach ehrenamtlichen Vormund*innen. Die Ehrenamtler*innen können individuell auf die Bedürfnisse des Mündels eingehen. Eine Aufnahme in den eigenen Haushalt ist nicht vorgesehen. Mündel leben meistens in Wohngruppen oder bei einer Pflegefamilie. Es geht vor allem um eine gesetzliche Vertretung des Kindes für vollumfängliche Sorgeanteile oder auch nur Teile der elterlichen Sorge, wie z. B.: Schulische/ Kindergartenangelegenheiten, Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Umgangskontakte, Korrespondenz mit Ämtern etc
Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle gehört neben der Beratung und Begleitung auch das Anwerben und Qualifizieren von ehrenamtlichen Vormund*innen. Es werden einheitliche Standards festgelegt, die in Informationsveranstaltungen und Schulungen vermittelt werden. In Folge werden die Termine über die Koordinierungsstelle bekannt gegeben.
Am 01.04.2025 findet eine Infoveranstaltung für alle Interessierten im Verwaltungszentrum in Eschwege statt.
Für weitere Fragen und Informationen ist die Koordinatorin, Frau Alina Wiechert, erreichbar per E-Mail: alina.wiechert@werra-meissner-kreis.de, telefonisch unter 05651 3024449 oder persönlich mit vorheriger Absprache. Weitere Informationen und einen Flyer finden Sie auf der Internetseite des Werra-Meißner-Kreises unter Fachbereich 4, Fachgebiet 4.2.3.
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