Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind - Hilfen für Kinder mit Asthma, Ekzem oder Heuschnupfen (AAK) e. V.
Grundlagen
In Anerkennung der allen Menschen innewohnenden Würde und der Gleichheit und der Unveräußerlichkeit ihrer Rechte, als der Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt, bekennt sich die AAK zu der Unantastbarkeit der Würde jedes Menschen, zu dem angeborenen Recht jedes Menschen auf Leben und zu dem Recht jedes Menschen auf gleichberechtigte Teilhabe an der menschlichen Gemeinschaft.
Den Idealen, Wertvorstellungen und Zielsetzungen, die sich aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den internationalen Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen, der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, der Behindertenkonvention der Vereinten Nationen, der Europäischen Menschenrechtskonvention und den nationalen Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland ergeben, fühlt sich die AAK verpflichtet.
Die Überzeugung, dass Kinder Anspruch auf besondere Fürsorge, Unterstützung, Schutz und Unversehrtheit ihrer natürlichen Umwelt haben, dass der Familie als Grundeinheit der Gemeinschaft und natürlicher Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder, der erforderliche Schutz und Beistand gewährleistet werden muss, damit Kinder zur vollen und harmonischen Entfaltung ihrer Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen können, ist Grundlage der Arbeit der AAK.
Die Erkenntnis, dass sich das Verständnis von Krankheit, chronischer Krankheit und Behinderung ständig weiterentwickelt, dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern und dass jede Diskriminierung aufgrund von Krankheit, chronischer Krankheit und Behinderung eine Verletzung der Würde und der Wertgleichheit darstellt, die jedem Menschen innewohnen, begründet das Ziel der AAK, dass Kinder mit Krankheiten, chronischen Krankheiten und mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten in vollem Umfang genießen und ein Recht auf uneingeschränkte Teilhabe an der menschlichen Gemeinschaft haben sollen.
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