Ehrenamtliche Vormundschaft
Ehrenamtliche Vormundschaft. Ein Ehrenamt für Sie?
Die Gründe, warum Kinder oder Jugendliche einen/eine Vormund*in brauchen, können vielfältig sein. Aufgrund einer Vielzahl von Lebenssituationen, können leibliche Eltern die elterliche Sorge nicht mehr ausüben, sodass ein(e) Vormund*in bestellt wird. Kinder und Jugendliche (0-18 Jahre), auch unbegleitete Minderjährige Ausländer (umA´s), die einen/eine Vormund*in benötigen, haben häufig im Verlauf ihres Lebens Not, Vernachlässigung, Gewalt oder emotionale Instabilität erfahren. Die Kinder und Jugendlichen wünschen sich einen Menschen, der sich Zeit nimmt, der zuhört, etwas mit ihnen unternimmt und dem sie vertrauen können. Eine wichtige Aufgabe des Vormundes bzw. der Vormundin ist, dass er/sie sich in allen Belangen für das Kind einsetzt und es versteht. In allen Fällen wird die Vormundschaft vom Amtsgericht beauftragt.
Mit dem neuen Vormundschaftsrecht, welches zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist, werden bevorzugt ehrenamtliche Vormund*innen eingesetzt. Die Ehrenamtler*innen können individuell auf die Bedürfnisse des Mündels eingehen. Eine Aufnahme in den eigenen Haushalt ist nicht vorgesehen. Mündel leben meistens in Wohngruppen oder bei einer Pflegefamilie. Es geht vor allem um eine gesetzliche Vertretung des Kindes für vollumfängliche Sorgeanteile oder auch nur Teile der elterlichen Sorge, wie z. B.: Schulische/ Kindergartenangelegenheiten, Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Umgangskontakte, Korrespondenz mit Ämtern etc.
Durch die neu eingerichtete Koordinierungsstelle, die im Fachbereich 4 des Werra-Meißner-Kreises angesiedelt ist, sollen ehrenamtliche Vormund*innen und Ratsuchende in Fragen rund um das Vormundschaftsrecht (§§ 1773 bis 1895 BGB) einen/eine Ansprechpartner*in für Probleme, Sorgen und Nöte haben. Die Koordinierungsstelle prüft die vom Amtsgericht eingegangene Anfrage und schlägt ggf. selbst einen/eine Ehrenamtler*in vor. Zudem nimmt sie Fallprüfungen vor und begleitet den Matching-Prozess.
Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle gehört neben der Beratung und Begleitung auch das Anwerben und Qualifizieren von ehrenamtlichen Vormund*innen. Es werden einheitliche Standards festgelegt, die in Informationsveranstaltungen und Schulungen vermittelt werden. In Folge werden die Termine über die Koordinierungsstelle bekannt gegeben.
Für weitere Fragen und Informationen ist die Koordinatorin, Frau Alina Wiechert, erreichbar.
Am 01.04.2025 findet eine Informationsveranstaltung für Interessierte im Verwaltungszentrum in Eschwege statt.
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Eschwege · Februar 2025
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