Helfer beim THW Ortsverband Grünberg
Faszination Helfen – rund 80.000 freiwillige Helferinnen und Helfer sind im Technischen Hilfswerk mit Begeisterung dabei! Wer sich für Technik interessiert, gerne im Team arbeitet und anderen Menschen helfen möchte, ist bei uns genau richtig.
Frauen und Männer aus allen Bereichen unserer Gesellschaft werden gebraucht, die ihre Erfahrungen mit in die Arbeit des THW einbringen. Ein spannendes Arbeitsfeld erwartet Sie mit vielen Herausforderungen und einer guten Gemeinschaft.
Der OV Grünberg besteht aus einem Technischen Zug mit einer Bergungsgruppe und einem Trupp Unbemannte Luftfahrzeuge. Des weiteren stellen wir für den Regionalbereich Gießen die Fachgruppe Logistik Verpflegung.
Unser motiviertes Einsatzteam mit ca. 40 Helfern trifft sich jeden Freitag ab 19:00 Uhr zum Übungsabend. An Samstagsdiensten und Wochenendausbildungen werden umfangreichere Übungen wie z.B. Deichverteidigung, Fahren auf dem Wasser und der Umgang mit dem Feldkochherd erprobt. Durch unsere ständige Aus- und Weiterbildung sind wir im Einsatzfall gefragtes Fachpersonal.
Alles, was Sie rund um das Engagement im THW wissen müssen, können Sie hier nachlesen. Wir freuen uns auf Dich!
Was muss ich tun, um mich im THW zu engagieren?
Wenden Sie sich einfach an uns. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Hier können Sie sich auch für den Dienst im THW anmelden.
THW-begeisterte Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 17 Jahren können auch schon mitmachen. Die THW-Jugend hat die Aufgabe, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.
Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:
• Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
• Sie sind körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
• Ihr ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
• Sie sind für den Dienst im THW verfügbar.
• Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
• Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.
• Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
• Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.
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