Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.V.
Rechtliche Betreuer werden vom Betreuungsgericht bestellt, sie übernehmen Verantwortung für eine hilfebedürftige Person insofern, als sie mit dieser zusammen oder auch stellvertretend für dieses deren rechtliche Angelegenheiten erledigen. Sie schließen z.B. einen Heimvertrag ab, sie führen die Konten, sie erteilen den behandelnden Ärzten Genehmigungen, sie beauftragen Soziale Dienste, für den Betroffenen tätig zu werden (Pflegedienst, Betreutes Wohnen usw.).
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