Tennisclub Glashütten e.V.
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Insbesondere verwirklicht durch die Ausübung des Tennissports, die sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen und die Jugendpflege. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
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