Unabhängige Beschwerdestelle Psychiatrie im Landkreis Fulda
Wer sind wir?
Die Unabhängige Beschwerdestelle im Landkreis Fulda ist eine Gruppe engagierter Menschen, sie besteht aus
- Psychiatrieerfahrenen
- Angehörigen
- Fachkräften der psychosozialen und psychiatrischen Versorgung
Für wen sind wir da?
An uns können sich Menschen wenden, die im Landkreis Fulda Schwierigkeiten haben mit
- Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung (Kliniken. Ärzte, Psychotherapeuten)
- Wohnheimen, Tagesstätten, Werkstatt für seelisch behinderte Menschen
- Beratungsstellen, wie Psychosozialen Kontakt- und Beratungstellen, Pflegediensten, Sozialpsychiatrischem Dienst
- Gesetzlicher Betreuung
Was tun wir?
Wir nehmen Beschwerden entgegen, gehen ihnen nach und wirken auf eine Klärung hin. Wir weisen auf strukturelle Mängel hin, die aus den Beschwerden ersichtlich werden.
Wie gehen wir vor?
Wir nehmen Beschwerden und Anregungen telefonisch oder schriftlich entgegen. Wir treffen uns monatlich und besprechen die eingegangenen Beschwerden und das jeweilige weitere Vorgehen. Wir stimmen die weiteren Schritte mit Ihnen ab. Wir wirken auf die Problemlösung hin, wenn Sie damit einverstanden sind. Wir sammeln alle Beschwerden und Anregungen und geben Hinweise auf Mängel in der psychiatrischen Versorgung ohne Angaben von Personendaten an die zuständigen Behörden weiter.
Wie bearbeiten wir Ihr Anliegen?
- Neutral und unabhängig
- Streng vertraulich
- Für Sie kostenfrei
- Möglichst schnell
Was tun wir nicht?
- Wir bearbeiten keine anonymen Beschwerden
- Wir leisten keine Rechtsberatung
- Wir fällen keine Urteile
Wie erreichen Sie uns?
Telefon 0661 - 83 88 212
Post Unabhängige Beschwerdestelle c/o Diakonie Fulda, Heinrich-von-Bibra-Platz 14, 36037 Fulda
E-Mail beschwerde-psychiatrie-fulda@ekkw.de
Internet beschwerde-psychiatrie-fulda.de
Ihren Anruf nimmt ein Anrufbeantworter entgegen. Vertrauen Sie dem Anrufbeantworter Ihren namen und Ihre Telefonnummer an, wenn Sie möchten, auch schon Ihr Anliegen. Wir rufen Sie zeitnah zurück!
Was ist unsere Haltung?
Wenn sich jemand bei einer neutralen Stelle beschwert, kann dies immer als positives Zeichen gewertet werden. Die Person möchte durch ihre Kritik zur Verbesserung eines Zustands beitragen und weist auf eine Schwachstelle hin, die sonst noch lange unentdeckt geblieben wäre.
Was ist unsere rechtliche Grundlage?
Wir sind als unabhängige Beschwerdestelle gemäß §32 des Hessischen Psychisch Kranken Hilfe Gesetzes (PsychKHG) für den Landkreis Fulda zuständig.
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Fulda · Januar 2024
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